Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

Lesedauer: min

BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.

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Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.

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Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


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Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Titelstory

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Bodenbeläge & Aufbau

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Industrie- und Gewerbebau

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Mauerwerk & Beton

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Werkzeuge

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Das Bad

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Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Das Fenster

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Innenausbau

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Die Türe

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Fassade

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Außenanlagen

Nach Wegfall des Ü-Zeichens: »Q«-Zeichen will Planern und Anwendern Sicherheit geben

Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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BSP: ...und wer kontrolliert da wen?
TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

BSP: Wer übernimmt dann schließlich die Prüfung und Zertifizierung?
TS: Wir arbeiten mit dem Forschungsinstitut für Wärmeschutz (FIW) in München zusammen. Die unabhängigen Prüfer nehmen im Zuge von Werksinspektionen auch die Qualitätssicherung vor Ort unter die Lupe und nehmen Stichproben, die dann Norm gerecht geprüft und bei Erreichen der geforderten Kriterien zertifiziert und mit dem »Q«-Zeichen gekennzeichnet werden. Die »Q«-Zeichen-Kriterien befassen sich ausschließlich mit der Qualität bauphysikalischer Eigenschaften wie z. B. Wärmeleitfähigkeit oder Druckfestigkeit.  Zeitgleich haben wir ein weiteres Siegel auf den Weg gebracht_ das Umwelt-Qualitätszeichen »pure life«. (Anm. d. Red.: siehe dazu Info-Kasten).

BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.


Messen, Seminare, Termine

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Die Baubranche sieht sich angesichts massiver Veränderungen bei Norm- und Regelwerken im Zusammenhang mit Baustoffen einer immer größeren Rechtsunsicherheit gegenüber. Ob Wegfall des Ü-Zeichens im Zuge der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Harmonisierung der Dämmstoffnormen oder Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV), mit der die Entsorgung von Polystyrol-Dämmstoffen neu geregelt ist_ Handwerker und ­Bau-Profis müssen sich zunehmend durch einen Dschungel teilweise widersprüchlicher ­Verordnungen, Erlasse und Normen kämpfen. Verbände wie der Industrieverband Polyurethan-Hartschaum e. V. (IVPU) sind in Deutschland das Bindeglied zwischen Gesetzgeber und Bauwirtschaft. Im Gespräch mit dem baustoffPARTNER benennt der IVPU-Geschäftsführer, ­Dipl.-Ing. Tobias Schellenberger, aktuelle Probleme und zeigt mögliche Lösungen.

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TS: (lacht) Es gibt nicht nur bei Baustoffen ein berechtigtes Grund-Misstrauen hinsichtlich Qualität. Die richtige und ehrliche Antwort darauf heißt unabhängige Kontrolle, trotz aller Forderungen nach Deregulierung. Wir wollen einfach sicherstellen, dass die Verwender weiterhin PU-Dämmstoffe in der gleichen, gesicherten Qualität bekommen. Dafür haben wir unter Führung der Überwachungsgemeinschaft Polyurethan-Hartschaum ein freiwilliges Zertifizierungs-Programm aufgebaut, bei dem die Qualitätsüberwachung durch unabhängige Institute erfolgt. Im Grunde genommen unterliegt das neue Zertifikat den gleichen Standards wie das Ü-Zeichen, nur, dass die Prüfung und Zertifizierung nicht mehr eine öffentlich-rechtliche Kernaufgabe ist, sondern privatwirtschaftlich organisiert wird – also von der Industrie selbst, so wie es bei ISO 9000 auch schon funktioniert hat. Am Ende eines erfolgreichen Zertifizierungsprozesses steht das »Q«-Zeichen. Zusammengefasst_ Wir haben eine Gütesicherung auf dem Niveau, das dem des Ü-Zeichens entspricht – mit dem einzigen Unterschied, dass aus dem »Ü« ein »Q« wird. Es dient der Verlässlichkeit und dem Vertrauen, wenn es einen Schiedsrichter gibt – und genau der will das »Q«-Zeichen sein.

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BSP: Nun weiß der Planer und Verarbeiter, worauf es bei der Beschaffung von Dämmstoffen aus PU-Hartschaum ankommt. Wie sieht es denn mit der Entsorgung aus?
TS: Derzeit herrscht große Unsicherheit, weil die abfallrechtliche Einstufung HBCD-haltiger Abfälle geändert wurden. Dazu gehören z. B. Polystyrol-Dämmstoffabfälle, die als Flammschutzmittel HBCD (Hexabromcyclododekan) enthalten. Sie werden in einigen Bundesländern von den Müllverbrennungsanlagen nicht mehr angenommen. Das Thema hat uns insofern etwas kalt erwischt, weil PU-Hartschaum noch niemals mit HBCD hergestellt wurde.

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